FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir verstehen, dass Sie möglicherweise Fragen zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder allgemeinen Geschäftspraktiken haben. Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, haben wir diese Seite erstellt, um Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu liefern. Wir hoffen, dass Sie hier die Antworten finden, die Sie suchen, und dass Sie sich besser über unsere Produkte und Dienstleistungen informieren können. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Anliegen zu helfen.

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 haben sich die Bestimmungen für den Aufzugsnotruf geändert. Auch bestehende Aufzüge müssen jetzt mit einem Notrufsystem nach dem Stand der Technik ausgestattet werden.

Der bisherige Bestandsschutz für ältere Aufzüge, die z. B. nur über eine Hupe verfügen, wurde aufgehoben. Der Gesetzgeber gewährt eine Übergangsfrist bis 2020. Danach, also ab 1. Januar 2021, muss jeder Aufzug mit einem Notrufsystem - Zwei-Wege-Kommunikationssystem - ausgestattet sein.

Eine Nachrüstung oder Modernisierung des Notrufes ist bereits jetzt empfehlenswert. Denn Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken sind neuerdings Arbeitgebern gleichgestellt. Damit erhöhen sich die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele, die Aufzüge in ihrem Verantwortungsbereich haben. Bleibt die Anlage tatsächlich einmal stecken und wird der Notruf nicht umgehend weitergeleitet, drohen dem Betreiber schon heute Schadensersatzforderungen oder sogar die Stilllegung der Anlage durch  die Behörden.

Mit unserem eingesetzten Notrufsystem und der Aufschaltung auf unsere 24 Stunden besetzte Partner-Notrufzentrale werden die Forderungen des Gesetzgebers erfüllt.

Durch Drücken des Notrufknopfes in der Kabine wird über eine Telefonverbindung Sprechkontakt zur Notrufzentrale hergestellt. Hier wird die eingeschlossene Person beruhigt und die Notbefreier werden informiert. Als Notbefreier können sowohl eingewiesene Personen des Betreibers, als auch unsere Notbefreier eingesetzt werden.

Unsere Notrufsysteme entsprechen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und sind konform der EN81-28. Sie können problemlos bei allen Bestandsanlagen nachgerüstet werden. Sie verfügen über eine Notstromversorgung und einen automatischen Funktionstest und erfüllen die geforderten Standards.

Bei einem Stromausfall muss gewährleistet sein, dass der Notruf des Aufzuges noch funktionsfähig ist damit sich eingeschlossene Personen im Aufzug noch bemerkbar machen können. Das Notrufgerät verfügt für diesen Fall über eine Notstromversorgung, aber was ist mit der Telefonleitung? Es ist zwingend erforderlich, dass die Telefonleitung, ebenfalls funktionsfähig bleibt.

Dies kann durch eine unabhängige Stromversorgung erfolgen. Sprechen Sie hierzu Ihren Telekommunikationstechniker an.

Eine zweite Möglichkeit ist der Einsatz eines GSM-Moduls. Es ersetzt die Telefonleitung und funktioniert wie ein Handy. In dieses Modul wird eine zusätzliche SIM-Karte im Format Mini-SIM eingelegt. Diese erstellt die Telefonverbindung des Notrufes. Voraussetzung ist guter Empfang über das Mobilfunknetz.

Vorteile

  • Funktionssicherheit bei Stromausfall
  • Kein Telefonanschluss erforderlich und daher
  • Keine Wartezeit bis Telefonanschluss vom Netzbetreiber erstellt bzw. aktiviert wird
  • Keine zusätzlichen Kosten für Routine- und Notfallanruf

SIM-KARTE

Ein GSM-Modul und eine entsprechende SIM-Karte hierfür bieten wir Ihnen gerne an. Voraussetzung ist guter Empfang über das Mobilfunknetz.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert eine permanente Erreichbarkeit des Notdienstes. Die Notrufannahme kann sowohl durch eingewiesene Personen des Betreibers (z. B. Hausmeister) erfolgen, als auch durch eine Notrufzentrale. (s. auch Punkt Notbefreiung)

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  1. Ständige Erreichbarkeit des Notbefreiers (24 Stunden, täglich)

Der Notruf muss durch den Notbefreier jederzeit entgegengenommen werden können.
Hierbei können folgende Probleme auftreten:

  1. Bei der hinterlegten Telefonnummer springt die Mobilbox an. Das Notrufsystem erkennt, dass der Anruf entgegengenommen wurde und schickt keine weiteren Anrufe.
  2. Der Ruf wird nicht entgegengenommen. Das System wählt die nächste hinterlegte Telefonnummer an (s. Punkt 2). Sollte auch dieser Ruf bzw. der einer weiteren hinterlegten Nummer nicht entgegengenommen werden, versucht er es erneut bei der ersten, bis der Anruf quittiert wird.

Bei Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale wird der Anruf durch geschulte Mitarbeiter entgegengenommen. Die eingeschlossenen Personen werden beruhigt und die Notbefreier nach der vorgegebenen Reihenfolge im Notfallplan telefonisch informiert.

Die Notrufzentrale ist jederzeit erreichbar (24 Stunden / 7 Tage die Woche / 365 Tage im Jahr).

  1. Auslösen und Entgegennahme von Routinerufen (Testanrufen)

Das Notrufsystem beim Aufzug benötigt im Gegensatz zu anderen Alarmsystemen keinen zweiten Meldeweg (Redundanz). Da es nur diesen einen Meldeweg über Telefonleitung bzw. GSM mit SIM-Karte gibt, muss dieser natürlich umso strikter überwacht werden. Ein Ausfall hätte zur Folge, dass eingeschlossene Personen keinen Notruf mehr absetzen können. Laut der EN-Norm hat das Notrufgerät daher nach spätestens 3 Tagen einen Routineruf abzusetzen, damit ein Ausfall des Notrufes kurzfristig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden könnten.

Bei der Aufschaltung des Notrufes auf unsere Notrufzentrale, werden diese Routinerufe automatisch durchgeführt. Das Notrufgerät korrespondiert mit einem Programm der Notrufzentrale und gibt entsprechende Meldungen weiter. Neben Alarmierung und Meldungen über den kompletten Ausfall des Notrufsystems werden auch andere technische Meldungen wie z. B. schwacher Akku des Notrufgerätes, Austausch erforderlich, gesendet. Diese Meldungen werden vorschriftsmäßig vom System dokumentiert. Im Falle einer Störung erhalten wir die Information von der Notrufzentrale und können diese zeitnah beheben.

Wenn der Notruf nicht auf der Notrufzentrale aufgeschaltet ist, gibt es die Möglichkeit, die gesamten technischen Meldungen - oder nur Alarmmeldungen und technische Meldungen über den Betriebszustand - an die Telefonnummer der eingewiesenen Person des Betreibers zu schicken. Die Meldungen müssen über die Telefontastatur quittiert werden. Zusätzlich muss dokumentiert werden, ob die Routinerufe fristgerecht spätestens alle 72 Stunden erfolgen.

Die Notbefreiung von eingeschlossenen Personen muss zu jeder Zeit und in möglichst kurzer Zeit vorgenommen werden können. Eine Einweisung der Notbefreier erfolgt bei der Inbetriebnahme des Aufzuges und sollte in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Die Einweisung wird durch unsere qualifizierten Mitarbeiter vorgenommen und dauert ca. eine Stunde.

Bei der Notbefreiung durch den Betreiber sollten aus folgenden Gründen mind. zwei Notbefreier hinterlegt sein:

  • Fehlender Telefonempfang des ersten Notbefreiers
  • Erkrankung oder Urlaub des ersten Notbefreiers
  • Notbefreier steckt selbst im Aufzug fest

Sollten Sie nicht über die entsprechenden Notbefreier verfügen oder zu bestimmten Zeiten einen zusätzlichen Notbefreier benötigen, bieten wir Ihnen gerne die Notbefreiung über unsere Partner an.

Wir bieten eine 24-Stunden Bereitschaft und kurze Interventionszeiten.