Die Betriebssicherheitsverordnung fordert eine permanente Erreichbarkeit des Notdienstes. Die Notrufannahme kann sowohl durch eingewiesene Personen des Betreibers (z. B. Hausmeister) erfolgen, als auch durch eine Notrufzentrale. (s. auch Punkt Notbefreiung)
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Ständige Erreichbarkeit des Notbefreiers (24 Stunden, täglich)
Der Notruf muss durch den Notbefreier jederzeit entgegengenommen werden können.
Hierbei können folgende Probleme auftreten:
- Bei der hinterlegten Telefonnummer springt die Mobilbox an. Das Notrufsystem erkennt, dass der Anruf entgegengenommen wurde und schickt keine weiteren Anrufe.
- Der Ruf wird nicht entgegengenommen. Das System wählt die nächste hinterlegte Telefonnummer an (s. Punkt 2). Sollte auch dieser Ruf bzw. der einer weiteren hinterlegten Nummer nicht entgegengenommen werden, versucht er es erneut bei der ersten, bis der Anruf quittiert wird.
Bei Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale wird der Anruf durch geschulte Mitarbeiter entgegengenommen. Die eingeschlossenen Personen werden beruhigt und die Notbefreier nach der vorgegebenen Reihenfolge im Notfallplan telefonisch informiert.
Die Notrufzentrale ist jederzeit erreichbar (24 Stunden / 7 Tage die Woche / 365 Tage im Jahr).
- Auslösen und Entgegennahme von Routinerufen (Testanrufen)
Das Notrufsystem beim Aufzug benötigt im Gegensatz zu anderen Alarmsystemen keinen zweiten Meldeweg (Redundanz). Da es nur diesen einen Meldeweg über Telefonleitung bzw. GSM mit SIM-Karte gibt, muss dieser natürlich umso strikter überwacht werden. Ein Ausfall hätte zur Folge, dass eingeschlossene Personen keinen Notruf mehr absetzen können. Laut der EN-Norm hat das Notrufgerät daher nach spätestens 3 Tagen einen Routineruf abzusetzen, damit ein Ausfall des Notrufes kurzfristig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden könnten.
Bei der Aufschaltung des Notrufes auf unsere Notrufzentrale, werden diese Routinerufe automatisch durchgeführt. Das Notrufgerät korrespondiert mit einem Programm der Notrufzentrale und gibt entsprechende Meldungen weiter. Neben Alarmierung und Meldungen über den kompletten Ausfall des Notrufsystems werden auch andere technische Meldungen wie z. B. schwacher Akku des Notrufgerätes, Austausch erforderlich, gesendet. Diese Meldungen werden vorschriftsmäßig vom System dokumentiert. Im Falle einer Störung erhalten wir die Information von der Notrufzentrale und können diese zeitnah beheben.
Wenn der Notruf nicht auf der Notrufzentrale aufgeschaltet ist, gibt es die Möglichkeit, die gesamten technischen Meldungen - oder nur Alarmmeldungen und technische Meldungen über den Betriebszustand - an die Telefonnummer der eingewiesenen Person des Betreibers zu schicken. Die Meldungen müssen über die Telefontastatur quittiert werden. Zusätzlich muss dokumentiert werden, ob die Routinerufe fristgerecht spätestens alle 72 Stunden erfolgen.